Gespräche über die Grundlagen des Staates

  • In einem hellbeleuchteten Konferenzsaal lässt man verschiedenste Getränke und essbare Kleinigkeiten bereitstellen um den Gesprächen eine gute Versorgungslage zu ermöglichen. Das Gedeck ist schlicht und in dezenten Farben gehalten um eine gewisse Würde, die hier vonnöten ist auszustrahlen. Grüner Tee, Fruchtsäfte aus Kijanibonde, leichte Dattelweine und Weine aus Novara, sowie einfaches Wasser, ladinischer Punsch, tomanisches Bier und viele andere Getränke stehen zur Auswahl. Als Essen stehen generell verschiedenste Früchte und kleinere und leichtere Imbisse bereit.


    Nun, nachdem wir uns sehr schnell über die Präambel einig wurden können wir nun beginnen, uns den ersten Grundlagen dem Staat zu widmen. Das wäre das Staatsgebiet, Symbole, Bezeichnungen und alles was dazu gehört.


    Jeder Vertreter ist dazu eingeladen seine Vorschläge einzubringen. Ich werde mich vorher in Zurückhaltung üben.

  • LULANI HESAH - AL BALAD


    BAB FIE KETAB I. AL UMAH - DIE NATION


    Madah 1.
    (1) Alle Souveränität der targischen Nation und ihrer Stämme geht von den unter dem Amenokal vereinigten Stämme und göttlicher Macht aus und verkörpert sich in dentargischen Großkönigen. Der von göttlicher Macht erleuchtete und gelenkte Amenokal ist der Träger der nationalen Souveränität. Von ihm geht alle Staatsgewalt aus.
    (2) Die targischeNation ist eine konstitutionell-föderative Stammesmonarchie , an deren Spitze der Amenokal steht. Jeglische Staatsgewalt und deren Ausübung gründet sich in ihrem Recht an die Einigkeit der Stämme sowie die Autorität und Hoheit des Amenokals.


    Madah 2.
    (1) Dyalu Galalah al Amenokal übt die Hoheitsgewalt, soweit Er dies kann und wünscht, selbst aus.
    (2) Er kann Aufgaben dieser Ausübung von Hoheitsgewalt an einen Ihm zu Loyalität verpflichteten Hadjib delegieren, welcher wiederum Aufgaben an die Wesire delegieren kann und diese dem Amenokal zur Ernennung vorschlägt. Diese Regierung hat die Weisungen des Amenokals zu befolgen. Diese Dustur regelt den Aufbau der Großköniglichen Regierung und bestimmt die Aufgaben aller ehrwürdigen Ämter des Königreiches.
    (3) Die Verwaltung und Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben in den Provinzen des Königreiches Targas obliegen den Naibs, welche sich aus den Stämmen dieser Provinz rekrutieren und von diesen gewählt und vom Amenokal bestätigt und ernannt sein müssen und von ihm jederzeit aus ihrem Amt entlassen werden können. Sie sind dem Amenokal und den Stämmen zu absoluter Treue verpflichtet. Ein Gesetz bezüglich der Provinzen regelt in Ãœbereinstimmung mit dieser Verfassung die Wahlmodi und die Rechte der Stämme.


    Madah 3.
    (1) Targisch (Tarasheq) ist die offizielle Amtsprache der Nation und der Stämme. Es ist in allen Kanzleien und Diwanen der Großköniglichen Regierung zu verwenden.
    (2) Der Reichtum der unterschiedlichen sprachlichen Dialekte und die sprachlichen Tradtionen in Targa sind ein Kulturgut, welches besonders zu schützen und zu achten ist.


    Madah 4.
    (1) Die targische Flagge zeigt ein grün-weißes Dreieck welches von links in die Flagge hereinragt und sich in einem weißen Streifen bis an die andere Seite der Flagge fortsetzt, welcher für die Erhabenenheit der Nation steht. Im Dreieck selbst ist ein Kamel zu sehen, welches einerseits für die Hochachtung gegenüber dem Nationaltier und damit verbunden für die Traditionen des Landes steht. Die Farben der Trikolore stehen für die Küsten und Ebenen (grün), für die Gebirge (braun) und die Wüsten (sandgelb) des Landes.
    (2) Das Wappen Targas stellt einen Schild mit einem Kamel dar und 4 Sternen, von denen einer größer ist und im unteren Zentrum des Schildes ist. Ãœber dem Schild kreuzen sich Speer und Schlagstock, links und rechts des Schilds befinden sich zwei Getreideähren. Diese Anordnung ist von jeweils zwei Zähnen auf jeder Seite umgeben, die in einem grünen Band verbunden sind.
    Ãœber dem Schild befindet sich ein Sekretärvogel mit ausgebreiteten Flügeln. Vor dessen Brust befindet sich ein Protea-Edelstein.
    Auf dem Band am unteren Rand befindet sich ein Spruch in Tarasheq: "-------", dies bedeutet "------"


    Madah 5.
    (1) Die Provinzen und Stämme bilden gemeinsam den targische Staat, welcher das Staatsgebiet der targischen Nation und den Hoheitsbereich des targischen Großkönigtums umfasst. Diesem gehören auch die unter dem Schutz der Nation stehenden Gebiete an.
    (2) Hauptstadt des Königreiches und Sitz der Regierung ist Fezzan.
    (3) Das Königreich ist unteilbar.


    Madah 6.
    Nationalfeiertag ist der Aid al-Amenokal der Tag der Krönung des momentan amtierenden Amenokals. Die Hohen Festtage des Bab Illuh, des Alyahudeyah und des Anasraneyah sind Feiertage für das ganze Land. Anzahl, Datum und Art der für das ganze Land geltenden Feiertage wird in einem Gesetz geregelt.


    Madah 7.
    (1) Die Streitkräfte bestehend aus Heer, Flotte und Luftwaffe, haben die Aufgabe, die Souveränität und Unabhängigkeit Targas und seiner Verbündeten, insbesondere der Intesa Cordiale zu garantieren und die territoriale Integrität und Verfassungsordnung zu verteidigen.
    (2) Die operative Koordination der Streitkräfte, soweit sie unmittelbar dem Re unterstehen, sowie die militärstrategische Planung obliegen dem Arkaan alharb al-Malakiyah al-Targiya unter Leitung des Fariq Awwal. Der Fariq Awwal wird durch den Amenokal in eigener Entscheidung und nach eigenem Ermessen berufen und abberufen.
    (3) Die weitere Organisation der Streitkräfte, soweit sie unmittelbar dem Amenokal untersteht, wird durch ein Großkönigliches Gesetz bestimmt, welches die genaueren Verantwortlichkeiten, Pflichte und Rechte regelt.

  • Mit einigen Dingen und Formulierungen bin ich noch nicht ganz zufrieden. Dem geneigten Leser und Kenner wird auffallen das bei einigen Dinge aus der herrvorragend geregelten novarischen Verfassung Anleihen genommen wurden.

  • seufzt leise - langsam konnt sie sich schon wirklich komisch vor das Ganze immer als Erste zu kommentieren und so fasst sie sich auch eher kurz


    Mein Amenokal ich gehe mit den festgehaltenen Inhalten völlig konform. Allerdings sollte dieses Schriftstück noch einmal einem Lektor vorgelegt werden, denn es ist nicht ganz fehlerfrei. Zudem frage ich mich, ob die Verfassung wirklich der Richtige Ort ist, um die Landesflagge so en detail zu beschreiben. Das sie Erwähnung findet, ist mit Sicherheit eine Gute Idee, doch ihre Gestaltung und die entsprechende Bedeutung sollte meiner Meinung nach nicht hier niedergeschrieben sein, sondern allenfalls sollte hier auf ein entsprechendes Schriftstück verwiesen werden.


    Dürfte ich ansonsten erfahren mit welchen Formulierungen ganz genau ihr nicht so zufireden seid? Immerhin sind hier viele kluge Köpfe versammelt, die in gemeinsamer Arbeit sicher eine passendere Formulierung finden, oder Eure ZWeifel zerstreuen könnten.

  • Die Bedeutung der Flaggenfarbe und Wappenzeichen könnte man wirklich hinauslassen, aber die Flaggenbeschreibung und Wappenbeschreibung an sich würde ich weiterhin in der Verfassung belassen.


    Ich wäre natürlich bereits auch jetzt für die Nennung alle Fehler, die auffallen, sehr dankbar. Der Natioanlfeiertag würde ich übrigens vom Aid al-Amenokal auf den Aid al-Targa verlegen (15. April). Gibt es da Einwände.

  • Gut, wenn es Euch so wichtig ist, ich denke es ist ein guter Kompromiss die Beschreibung festzuhalten jedoch die Beudeutung an anderer Stelle nieder zu schreiben.


    Nun ich denke es ist eine großzügige Geste den Natinalfeiertag als Aid al-Targa auf den 15.04. festzusetzen. Trotzdem denke ich, dass der Aid al-Amenokal ein unglaublich wichtiger Tag ist, dem ebenso große Bedeutung zukommt. Er steht symbolisch für die Macht der Großkönige auf die sich Targa trotz aller Veränderungen immer noch gründet. Ein Targa ohne den Amenokal wäre nicht denkbar, seine schützende, lenkende und strenge Hand lässt das Land erst erblühen. Deshalb würde ich vorschlagen beide Tage als Nationalfeiertag zu würdigen.


    Zitat

    Madah 1.
    (1) Alle Souveränität der targischen Nation und ihrer Stämme geht von den unter dem Amenokal vereinigten Stämme und göttlicher Macht aus und verkörpert sich in dentargischen Großkönigen.


    Zitat

    gelenkte Amenokal ist der Träger, der nationalen


    Zitat

    2) Die targischeNation ist eine konstitutionell-föderative


    Zitat

    Jeglische Staatsgewalt und deren

  • LULANI HESAH - AL BALAD


    BAB FIE KETAB I. AL UMAH - DIE NATION


    Madah 1.
    (1) Alle Souveränität der targischen Nation und ihrer Stämme geht von den unter dem Amenokal vereinigten Stämme und göttlicher Macht aus und verkörpert sich in den targischen Großkönigen. Der von göttlicher Macht erleuchtete und gelenkte Amenokal ist der Träger der nationalen Souveränität. Von ihm geht alle Staatsgewalt aus.
    (2) Die targische Nation ist eine konstitutionell-föderative Stammesmonarchie , an deren Spitze der Amenokal steht. Jegliche Staatsgewalt und deren Ausübung gründet sich in ihrem Recht an die Einigkeit der Stämme sowie die Autorität und Hoheit des Amenokals.


    Madah 2.
    (1) Dyalu Galalah al Amenokal übt die Hoheitsgewalt, soweit Er dies kann und wünscht, selbst aus.
    (2) Er kann Aufgaben dieser Ausübung von Hoheitsgewalt an einen Ihm zu Loyalität verpflichteten Hadjib delegieren, welcher wiederum Aufgaben an die Wesire delegieren kann und diese dem Amenokal zur Ernennung vorschlägt. Diese Regierung hat die Weisungen des Amenokals zu befolgen. Diese Dustur regelt den Aufbau der Großköniglichen Regierung und bestimmt die Aufgaben aller ehrwürdigen Ämter des Königreiches.
    (3) Die Verwaltung und Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben in den Provinzen des Königreiches Targas obliegen den Naibs, welche sich aus den Stämmen dieser Provinz rekrutieren und von diesen gewählt und vom Amenokal bestätigt und ernannt sein müssen und von ihm jederzeit aus ihrem Amt entlassen werden können. Sie sind dem Amenokal und den Stämmen zu absoluter Treue verpflichtet. Ein Gesetz bezüglich der Provinzen regelt in Ãœbereinstimmung mit dieser Verfassung die Wahlmodi und die Rechte der Stämme.


    Madah 3.
    (1) Targisch (Tarasheq) ist die offizielle Amtsprache der Nation und der Stämme. Es ist in allen Kanzleien und Diwanen der Großköniglichen Regierung zu verwenden.
    (2) Der Reichtum der unterschiedlichen sprachlichen Dialekte und die sprachlichen Tradtionen in Targa sind ein Kulturgut, welches besonders zu schützen und zu achten ist.


    Madah 4.
    (1) Die targische Flagge zeigt ein grün-weißes Dreieck welches von links in die Flagge hereinragt und sich in einem weißen Streifen bis an die andere Seite der Flagge fortsetzt. Im Dreieck selbst ist ein Kamel zu sehen.
    (2) Das Wappen Targas stellt einen Schild mit einem Kamel dar und 4 Sternen, von denen einer größer ist und im unteren Zentrum des Schildes ist. Ãœber dem Schild kreuzen sich Speer und Schlagstock, links und rechts des Schilds befinden sich zwei Getreideähren. Diese Anordnung ist von jeweils zwei Zähnen auf jeder Seite umgeben, die in einem grünen Band verbunden sind.
    Ãœber dem Schild befindet sich ein Sekretärvogel mit ausgebreiteten Flügeln. Vor dessen Brust befindet sich ein Protea-Edelstein.
    Auf dem Band am unteren Rand befindet sich ein Spruch in Tarasheq: "-------", dies bedeutet "------"


    Madah 5.
    (1) Die Provinzen und Stämme bilden gemeinsam den targische Staat, welcher das Staatsgebiet der targischen Nation und den Hoheitsbereich des targischen Großkönigtums umfasst. Diesem gehören auch die unter dem Schutz der Nation stehenden Gebiete an.
    (2) Hauptstadt des Königreiches und Sitz der Regierung ist Fezzan.
    (3) Das Königreich ist unteilbar.


    Madah 6.
    Nationalfeiertag ist der Aid al-Targa der Tag der Vereinigung der Stämme Targas. Die Hohen Festtage des Bab Illuh, des Alyahudeyah und des Anasraneyah sowie die Hohen Festtage der Stämme und der Nation Targa sind ebenfalls Feiertage für das ganze Land. Anzahl, Datum und Art der für das ganze Land geltenden Feiertage wird in einem Gesetz geregelt.


    Madah 7.
    (1) Die Streitkräfte bestehend aus Heer, Flotte, Luftwaffe und Wache, haben die Aufgabe, die Souveränität und Unabhängigkeit Targas und seiner Verbündeten, insbesondere der Intesa Cordiale zu garantieren und die territoriale Integrität und Verfassungsordnung zu verteidigen.
    (2) Die operative Koordination der Streitkräfte, soweit sie unmittelbar dem Amenokal unterstehen, sowie die militärstrategische Planung obliegen dem Arkaan alharb al-Malakiyah al-Targiya unter Leitung des Amir ul-Umara. Der Amir ul-Umara wird durch den Amenokal in eigener Entscheidung und nach eigenem Ermessen berufen und abberufen.
    (3) Die weitere Organisation der Streitkräfte, soweit sie unmittelbar dem Amenokal untersteht, wird durch ein Großkönigliches Gesetz bestimmt, welches die genaueren Verantwortlichkeiten, Pflichte und Rechte regelt.

  • Der von göttlicher Macht erleuchtete und gelenkte Amenokal (Subjekt) ist (Prädikat) der Träger (Objekt im 4ten Fall) der nationalen Souveränität (Wessen Träger? Genitiv).


    Ich verstehe nicht warum man Träger von der natioanlen Souveränität mit einem Komma abtrennen sollte.

  • Sprachlich halte ich mich da raus, inhaltlich ist es sehr gut, bis auf den Militärteil Madah 7. Ein Fariq Awwal, ist soweit dieser Rang existieren sollte ein militärischer Rang keine Dienststellung. Hier wäre ein Generalstabschef der Streitkräfte angebracht oder Chef des Generalstabes im Rang eines Fariq Awwal. Zudem bestehen die Streitkräfte aus Heer, Luftwaffe, Marine und königlicher Wache.

  • Gut, bis sich die Experten und Kulturforscher in Targa entschieden haben was das beste Motto des Landes ist, kann man diesen Teil also als abgeschlossen betrachten.

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