Dekret über die Bewaffnung des targischen Volkes:
Ich, Mehregaan al Talib als Oberkommandierender der Streitkräfte und Amenokal Targas in einvernehmen mit dem Generalstabschef der Targischen Streitkräfte, habe den Beschluss gefasst die Verteidigungsstrukturen im Königreich umzuwandeln. Denn unser Land muss ein wehrhaftes bleiben. Wir sind im Besitz von Gütern, die einen äußerst hohen Wert haben, unser Land ist ein reiches Land und damit sind wir auch potenzielles Ziel von Angriffen, natürlich schützt uns die Intesa Cordiale, doch wir müssen auch unseren Beitrag zum Schutz der Intesa Cordiale leisten, denn sie ist zwar für uns da, doch wir müssen uns klar zu ihr bekennen und dieses Bekenntnis gilt es immer wieder zu bekräftigen, und in diesem Fall bekräftigen wir es damit, dass wir unsere eigene Wehrhaftigkeit erhöhen.
Dekret:
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(1) Der Armee werden alle traditionellen bewaffneten Kräfte der Stämme unterstellt. Jeder Familien- und Stammesführer hat das Recht sein Kommando als Offizier meiner Armee weiterzuführen, solange er sich an seinen Eid gebunden fühlt.
(2)Jedes Mitglied des targischen Volkes, egal welcher Abstammung und welches Geschlechts, der 18 Jahre alt ist und das Alter von 35 Jahren noch nicht überschritten hat muss sich bei der für seinen Ort zuständigen städtischen Wache für den Dienst in der Miliz registrieren lassen.
(3) Jedes Mitglied des targischen Volkes muss im mindesten 36 Tage des Jahres an Ãœbungen und Ausbildungen der Miliz, des Heeres, der Luftwaffe, der Marine oder der Wache teilnehmen.
(4) Wer sich aus Gründen seiner Religion oder seines Gewissens dem Dienst in der Miliz versagen möchte kann einen Ersatzdienst von 60 Tagen des Jahres Dienste zum Wohle des targischen Volkes ausführen. Ausgenommen davon sind Menschen, die körperlich und/oder geistig dazu nicht in der Lage sind.
(5) Die Miliz wird in Ortsgruppen aufgestellt, die in Bataillonen zusammengefasst den Regionalkommandos unterstellt wird. Ortsgruppen werden immer von einem Milizoffizier geführt und bestehen aus der Bevölkerung eines Ortes.
(6) Offizier in der Miliz kann jeder Bewohner einer Ortschaft werden, der lesen und schreiben kann und die Prüfung zum Milizoffizier besteht. Für Milizoffiziere gibt es gesonderte Ränge. Für Ortsgruppenoffiziere wird der Rang des Wakil eingeführt und für Ortsgruppenkommandeure mit unterstellten Offizieren der Rang des Wakil Awwal. Milizbataillonskommandeure erhalten, sollten sie nicht aus den regulären Streitkräften kommen, den Rang eines Wakil Naqib. Ein Wakil steht in einer Befehlskette unter einem Raqib Awwal, ein Wakil Awwal zwischen Raqib Awwal und Mulazim. Ein Wakil Naqib zwischen einem Mulazim und einem Mulazim Awwal.
(7) Miliztruppen dürfen nur in Fällen einer direkten Bedrohung für ihre Heimatprovinz außerhalb der Provinzgrenzen eingesetzt werden. In keinem Fall dürfen sie den Boden Targas verlassen um an fremden Fronten eingesetzt zu werden.
(8) Vom Kommandeur des Heeres wird ein Kommandeur der Miliz ernannt, der für die Aufstellung, die Ausrüstung und die Einsatzbereitschaft der Miliz verantwortlich ist.