Gesetzesvorschlag - Regelung zur Organspende

  • :unsure: Ich möchte noch einmal kurzu an meinen Erweiterungsvorschlag hinsichtlich der Kostenfreiheit für Geringstverdiener und Geringstverdienerinnen erinnern.


    Auch ist mir noch nicht ganz klar, wie die Versicherung der Kinder, der Alten und verstoßener Weiber ohne Einkommen geregelt sein soll. Nun schien es mir es sei Konsens, das ein jeder versichert sein soll, ein jeder Zugang zu ärztlicher Versorgung bekomme.

  • Ich hätte einen anderen Vorschlag: Warum sollen wir etwas kompliziertes wie eine Versicherung einführen wenn wir einfach die Krankenhäuser und Ärzte staatlich finanzieren können? Jedem Targischen Staatsbürger steht dann gegen Vorlage des Passes kostenlose medizinische Versorgung zur Verfügung. Ausländer hingegen müssen für die Behandlung dem Staat die Leistungen ersetzen. Das müssen sie dann mit ihrer Versicherung ausmachen, oder wenn sie keine haben selbst zahlen. Für Ausländer die in Targa leben können wir ja, sofern sie hier Steuern zahlen entsprechende bescheinigungen ausstellen.

  • Sicherlich ein überdenkenswerter Vorgang, aber ich denke eine "Gesundheitskarte" erfüllte die Funtkion des Ausweisungs"dingens" besser als ein Pass und wäre handlicher.

  • Durchaus. Auf einer solchen Karte könnte man auch die Organspendehinweise und die Blutgruppe, entsprechende Allergien und Medikamente vermerken.

  • Lasst mich, geehrte Herren, vorab sagen, ich bin sehr für viele insbesondere bunte Ausweise. Nur stellt sich mir hier die Frage, wenn doch alle ohnehin den Segnungen der kostenlose medizinische Versorgung teilhaftig werden, warum dann noch diesen bürokratischen Aufwand. Warum nicht einfach versorgen, was zu versorgen ist und gut ists?

  • Weil ich keinen Medizin-Tourismus möchte. In vielen ländenr ist medizinische vorsorge teuer und wenn wir massen an Touristen im Land haben die hier komplizierte Operationen machen lassen dann gebne wir Geld aus, ohne viel zurück zu bekommen.

  • Was ist denn, wenn jemandem Krankes die Gesundheitskarte oder der Pass geraubt wurde, oder diese Person sie einfach zuhause vergessen hat? Sollte dann vor der Behandlung erst durch einen langwierigen Prozess festgestellt werden, ob die sie Staatsbürger ist oder versicherter Ausländer, oder unversicherter Ausländer? Wenn dieser lange dauernde Prozess das leben des Patienten kosten könnte, bin ich auf jeden Fall dagegen.
    Im Notfall sollte jeder behandelt werden, egal ob Staatsbürger oder Ausländer.
    Die Kostenfrage muss hinterher beantwortet werden, wenn das Leben des Patienten gerettet ist.
    Dies könnte z.B. so laufen:
    Wenn man nachweisen kann, dass man Staatsbürger ist oder Steuern zahlt, darf man kostenlos gehen. Wenn man hingegen "Medizintourist" ist muss man bezahlen.

  • Zunächst gilt einmal, dass erst behandelt und DANN gefragt wird. Wenn der Patient dann beim Meldeamt nachweisen kann dann übernimmt der Staat es, wenn er kein Staatsbürger oder keine Berechtigung hat dann muss er zahlen.

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