Artikel 26
Die Cambra de Diputats setzt sich aus 350 Abgeordneten zusammen. Die Abgeordneten werden auf zwei Monate durch freie, allgemeine, gleiche und geheime Wahlen gewählt. Das Wahlsystem basiert auf dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Jede Region der Republik Tordera stellt einen Wahlkreis dar. Die Anzahl der zu wählenden Abgeordneten wird proportional zur Bevölkerungsanzahl mit der d"™Hondt-Formel errechnet. Das Nähere regelt ein Gesetz.
Artikel 27
Das aktive und passive Wahlrecht genießen alle Bürger der Republik Tordera.
Artikel 28
Die Mitglieder der Cambra de Diputats genießen in Ausübung ihres Amtes bei der Stimmabgabe und Verteidigung ihrer Meinung parlamentarische Immunität. Sie sind bei ihren Abstimmungen alleine ihrem Gewissen unterworfen und handeln nach bestem Wissen und Gewissen.. In Strafsachen gegen Abgeordnete ist der Oberste Gerichtshof zuständig.
Artikel 29
Die Geschäftsordnung der Cambra de Diputats regelt die Rechte und Pflichten der Abgeordneten, die Voraussetzung zu Bildung der Fraktionen sowie die Organisation des Plenums und der Cambra de Diputats allgemein. Die Cambra de Diputats vermag sich mit sechsundsechzig vom Hundert ihrer Mitglieder aufzulösen. Neuwahlen sind binnen 14 Tagen anzusetzen.
Artikel 30
Die Träger eines öffentlichen Amtes und die Bediensteten der öffentlichen Verwaltungsbehörden in Tordera haben die Pflicht, auf Verlangen der Cambra de Diputats vor dieser zu erscheinen.
Artikel 31
Die Cambra de Diputats verabschiedet Gesetze auf Antrag eines ihrer Mitglieder, der Generalitat oder 50.000 Bürgern mit einfacher Mehrheit der Stimmen ihrer Mitglieder. Sie verfügt über die Gesetzgebungskompetenzen, die den Civitates in der Verfassung des Medianischen Imperiums zugewiesen werden.
Artikel 32
Die Cambra de Diputats kann die Befugnis, Normen mit Gesetzesrang zu erlassen, an die Regierung delegieren. Die Verfassung, das politische System, der Haushalt der Republik sowie alle Gegenstände, welche der bisherigen Rechtslage zuwiderlaufen, können nicht delegiert werden. Die Delegation muss ausdrücklich durch das Gesetz erfolgen, sich auf eine konkrete Angelegenheit beziehen und in seiner Anwendung zeitlich beschränkt sein.
Artikel 33
Der President de la Republica Tordera [Präsident der Republik Tordera] ist der oberste Vertreter der Generalitat und leitet die Regierungstätigkeit. Er oder sie hat die ordentliche Vertretung der Regierung im Ausland und innerhalb des Medianischen Imperiums inne.
Artikel 34
Der President de la Republica Tordera wird von allen torderanischen Bürgern für einen Zeitraum von 3 Monaten gewählt. Die Bürger wählen in freien, gleichen, allgemeinen und geheimen Wahlen in ihrer Region. Die Anzahl der Wahlstimmen einjeder Region der Anzahl der Mandate, über die sie in der Cambra de Diputats verfügt, entsprechen. Über die Zuteilung der Wahlstimmen entscheidet jede Region selbstständig, muss jedoch den Grundsatz der freien, gleichen, allgemeinen und geheimen Wahlen befolgen. Der Kandidat mit den meisten erlangten Wahlstimmen gilt als gewählt. Bei einem Patt wird eine Stichwahl angesetzt. Das Nähere wird per Gesetz geregelt.
Artikel 35
Der President de la Republica Tordera wird spätestens eine Woche nach seiner Wahl vor der Cambra de Diputats vereidigt.
Artikel 36
Dem President de la Republica Tordera obliegt die Verkündigung der Gesetze und Verordnungen der Republik Tordera; die Anordnung der Veröffentlichung der Beamten aller staatlichen Einrichtungen der Republik Tordera; die Leitung der staatlichen Verwaltung und Ausführung der Gesetze. Der President de la Republica Tordera hat die Exekutivgewalt inne. Wählbar ist jeder torderanische Bürger, der kein öffentliches Amt bekleidet.
Artikel 37
Der President de la Republica Tordera scheidet aus dem Amt durch Ableben, Rücktritt, vom Parlament bestätigte ständige körperliche oder geistige Unfähigkeit, die die Ausübung des Amtes unmöglich macht und rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung mit dem Verbot des Bekleidens eines öffentlichen Amtes. Der President de la Republica Tordera bekleidet kein anderes öffentliches oder politisches Amt.
Artikel 38
Der President de la Republika Tordera steht der Generalitat de la Republica Tordera [Regierung der Republik Tordera] vor und ernennt und entlässt die übrigen Mitglieder dieser. Die Mitglieder der Generalitat de la Republica Tordera müssen auf Verlangen der Cambra de Diputats Rechenschaft ablegen. Die Mitglieder der Generalitat dürfen kein anderes öffentliches oder politisches Amt bekleiden.
Artikel 39
Der President de la Republica Tordera sollen während ihrer Amtszeit von jeder rechtlichen Verfolgung freigestellt sein, es sei denn, die Cambra de Diputats lässt eine solche im Einzelfalle zu



