Artikel 40
Die Verwaltung der Republik Tordera untersteht der Generalitat de la Republica Tordera. Sie dient zweckorientiert und unter strikter Einhaltung aller Gesetze und Rechtsvorgaben dem Allgemeininteresse. Sie hat gemäß dem Grundsatz der Transparenz der Öffentlichkeit die notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen, damit die Bürger das verwaltungstechnische Handeln der Institution bewerten können. Das Nähere regelt ein Gesetz.
Artikel 41
Die richterliche Gewalt ist übertragen auf den Cort Suprema [Oberster Gerichtshof] der Republik Tordera, sowie, falls vorhanden, weiteren nachgeordneten Gerichten. Die Entscheidungen des Cort Suprema sind bindend und endgültig.
Artikel 42
Der Cort Suprema entscheidet über Streitigkeiten zwischen einzelnen Organen oder Körperschaften der Republik Tordera, über Beschwerden eines jeden Bürgers der Republik Tordera in Bezug auf eine Verletzung seiner Rechte, die durch das geltende Gesetz oder die Verfassung garantiert werden sowie in allen anderen ihm durch die Verfassung oder Gesetze zugewiesenen Fällen.
Artikel 43
Der Cort Suprema besteht aus bis zu fünf, jedoch immer in ungerader Zahl besetzten, Richtern. Sie sind auf Vorschlag des President de la Republica Tordera von der Cambra de Diputats auf drei Monate zu wählen. Die Richter sind in ihrer Entscheidung unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen. Die Richter der Republik Tordera dürfen kein weiteres Amt oder keine Stellung bekleidet, die einen Interessenkonflikt ermöglicht. Sie sollen alleine der Sache des Volkes dienen.
Artikel 44
Die Freiheit der Person kann nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes und nur unter Beachtung der darin vorgeschriebenen Formen beschränkt werden. Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich misshandelt werden. Über die Zulässigkeit und Fortdauer einer Freiheitsentziehung hat nur der Richter zu entscheiden.
Artikel 45
Die Gesetzgebung kann dem Cort Suprema untergeordnete Instanzen schaffen, vorzugsweise gültig für die einzelnen Regionen.
Artikel 46
Zur administrativen Verwaltung ist die Republik Tordera gegliedert in die folgenden Regionen: Cerdenya Nord, Cerdenya Sud, Tordera Nord, Val de Plato, L"™Alta Tordera, Tordera Sud, Falguera, Tordera Est, Morunys, Sant Andreu, Vilanova und Llobregat. Die Regionen können von der Cambra de Diputats Gesetzgebungsrechte delegiert bekommen. Ihre politische Struktur ist demokratisch, rechtsstaatlich und republikanisch. Sie entspricht den Grundsätzen dieses Verfassungsdokumentes.
Artikel 47
In jedem Falle steht die Gesetzgebung und Rechtssprechung der Republik Tordera der der einzelnen Regionen vor.
Artikel 48
Zur Vertretung der Republik im Senat des Medianischen Imperiums ist in freier, allgemeiner, gleicher und geheimer Wahl ein Delegierter der Republik auf einen Monat zu wählen. Wahlberechtigt und wählbar sind alle torderanischen Bürger, die kein Amt der Generalitat oder Verwaltung innerhalb der Republik Tordera bekleiden. Der Delegierte der Republik hat seine Entscheidungen im Senat des Medianischen Imperiums vor der Cambra de Diputats zu rechtfertigen.
Artikel 49
Die Finanzierung des torderanischen Staates richtet sich nach den Grundsätzen der Finanzautonomie, Koordination, Solidarität, Transparenz in den steuerlichen und finanziellen Beziehungen zwischen den öffentlichen Verwaltungsbehörden, sowie den Grundsätzen der Angemessenheit der Mittel, der steuerlichen Verantwortung, Billigkeit und institutioneller Treue zwischen besagten Verwaltungsbehörden.
Artikel 50
Der torderanische Staat verfügt über ein selbstständiges Finanzwesen, sowie über entsprechende finanzielle Mittel zur angemessenen Ausübung seiner Verwaltung.
Artikel 51
Der Haushalt des torderanischen Staates ist grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Die Republik kann Regelungen zur im Auf- und Abschwung symmetrischen Berücksichtigung der Auswirkungen einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung sowie eine Ausnahmeregelung für außergewöhnliche Notsituationen vorsehen.
Artikel 52
Alle Einnahmen und Ausgaben der Republik sind in den monatlichen Haushaltsplan einzustellen. Der Haushaltsplan wird für ein oder mehrere Rechnungsmonate, nach Monaten getrennt, vor Beginn des ersten Rechnungsjahres durch die Cambra de Diputats festgestellt.
Artikel 53
Ist bis zum Schluss eines Rechnungsmonats der Haushaltsplan für den folgenden Monat nicht durch Gesetz festgestellt, so ist bis zu seinem Inkrafttreten die Generalitat ermächtigt, alle Ausgaben zu leisten, die nötig sind, um gesetzlich bestehende Einrichtungen zu erhalten und gesetzlich beschlossene Maßnahmen durchzuführen, um die rechtlich begründeten Leistungen der Republik zu erfüllen, um Bauten, Beschaffungen und sonstige Leistungen fortzusetzen oder Beihilfen zu diesem Zwecke weiter zu gewähren, sofern durch den Haushaltsplan eines Vorjahres bereits Beträge bewilligt worden sind.
Artikel 54
Die Aufnahme von Krediten sowie die Übernahme von Bürgschaften, Garantien oder sonstigen Gewährleistungen, die zu Ausgaben in künftigen Rechnungsjahren führen können, bedürfen einer der Höhe nach bestimmten oder bestimmbaren Ermächtigung durch die Gesetzgebung.
Artikel 55
Dieses Verfassungsdokument tritt in Kraft, sobald mehr als die Hälfte aller torderanischen Bürger diesem zustimmen. Eine Änderung des Verfassungsdokumentes ist nur mit ebensolcher Zustimmung möglich.